Kündigung

Kündigung wegen Meldung beim Gesundheitsamt?

02.03.2021 -

Aktuelle Meldung Arbeitsrecht

Weil der Vorgesetzte Corona-Regelungen der Gemeinde nicht befolgt haben sollte, wandte sich ein Arbeitnehmer an die öffentliche Verwaltung, woraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet wurde.

Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis sei durch die Strafanzeige zerstört. Diesen Fall hatte das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau am 12.08.2020 zu entscheiden (Az. 1 Ca 65/20).

Das Arbeitsgericht befand die Kündigung für unwirksam.

Zwar kann die Strafanzeige des Arbeitnehmers grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen. Entscheidend ist aber, aus welcher Motivation die Anzeige erfolgt und ob die Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitnehmers auf das Verhalten des Arbeitgebers ist. Dabei kommt es auf die Berechtigung der Anzeige, auf die Motivation des Arbeitnehmers und auf die Frage an, ob er den jeweiligen Missstand vorher innerbetrieblich angesprochen hat.

In dem entschiedenen Fall erkannte das Arbeitsgericht keinen Kündigungsgrund an, weil der Arbeitnehmer lediglich zutreffende Informationen an das Gesundheitsamt weitergegeben hatte und aus Sicht des Gerichts auch aus einer nachvollziehbare Motivation, nämlich um die Gesundheit zu schützen, gehandelt hatte. Anders wäre der Fall möglicherweise entschieden worden, wenn es dem Arbeitnehmer nur darum gegangen wäre, dem Arbeitgeber zu schaden.

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