Rechtsprechungen im Arbeitsrecht zum Thema Gleichbehandlung

Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - Tarifauslegung - Getränkeindustrie

Die Differenzierung zwischen Nachtarbeit von 21.00 bis 6.00 Uhr mit einer Zuschlagshöhe von 50 % und Schichtarbeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr mit einer Zuschlagshöhe von 25 % im Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie, Fruchtsaftindustrie, Mineralbrunnenindustrie Niedersachsen/Bremen vom 23.08.2005 hält sich unter Berücksichtigung weiterer damit zusammenhängender Tarifregelungen noch im Rahmen der den Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG zustehenden Einschätzungsprärogative und verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG,

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 13. Kammer, Urteil vom 18.11.2020, 13 Sa 133/20, ECLI:DE:LAGNI:2020:1118.13SA133.20.00, (ID 3340)
Anerkennung von Vordienstzeiten

- Berufung -


Unionsrechtswidrigkeit des Ausschlusses der Berücksichtigung von zeitlich vor Vollendung des 17. Lebensjahres absolvierten Ausbildungszeiten (hier: zum Postjungboten) bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

Die in § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG in der bis zum 10. Januar 2017 gültigen Fassung vom 15. März 2012 normierte Grenze "nach Vollendung des 17. Lebensjahres" verstößt gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und ist daher nicht anwendbar (Anschluss OVG Saarl., Urteil vom 17.4.2020 - 1 A 135/18 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 12.3.2019 - 5 LC 68/17 -, juris).

gesamtes Urteil lesen

OVG Lüneburg 5. Senat, Urteil vom 14.07.2020, 5 LC 133/18, ECLI:DE:OVGNI:2020:0714.5LC133.18.00, (ID 3316)
Rückwirkende Neuberechnung von Rentenanwartschaften in der niedersächsischen Zahnärzteversorgung

1. Die Nivellierung der Renten(-Anwartschaften) männlicher und weiblicher Mitglieder des Beklagten durch § 15a der Satzung für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung der Zahnärztekammer Niedersachsen (ABH) in der Fassung von 2018 zulasten der männlichen Mitglieder ist rechtmäßig und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG.

2. Ein entsprechender rückwirkender Eingriff in die Rentenanwartschaften männlicher Mitglieder ist gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit konnten die männlichen Mitglieder zumindest ab 1985 kein schutzwürdiges Vertrauen in ihre Besserstellung (mehr) begründen.

3. Aber auch für den Zeitraum vor 1985 ist der Eingriff gerechtfertigt, weil die frühere Besserstellung der männlichen Mitglieder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Variante 1 GG darstellt(e) und es sich bei der jetzigen Gleichstellung der weiblichen Mitglieder bei ihrer Rentenanwartschafts- bzw. ihrer Rentenhöhe mit den männlichen Mitgliedern um einen überragenden/zwingenden Belang/Grund des Gemeinwohls handelt, der den Vertrauensschutz des Klägers in den Erhalt seiner nach altem Recht erworbenen Rentenanwartschaften überwiegt.

gesamtes Urteil lesen

VG Hannover 5. Kammer, Urteil vom 10.12.2019, 5 A 5662/18, ECLI:DE:VGHANNO:2019:1210.5A5662.18.00, (ID 3304)
Abgrenzung zwischen Tätigkeit als Angestellter und Arbeiter



gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 7. Kammer, Urteil vom 29.11.2018, 7 Sa 19/18, ECLI:DE:LAGNI:2018:1129.7SA19.18.00, (ID 3222)
Nachteilsausgleich - Antrag auf Zulassung der Berufung -

1. Ein Sachverständigengutachten (hier: zur Feststellung einer Legasthenie) ist nicht von vornherein ein ungeeignetes Beweismittel, wenn das Risiko einer Verfälschung von Untersuchungsergebnissen - sei es bewusst durch den zu Untersuchenden oder aufgrund der Besonderheiten der Begutachtungssituation - besteht. Es ist vielmehr Aufgabe des Sachverständigen, dieses Risiko einzuschätzen und zu bewerten.

2. Ob eine Legasthenie zu einer durch einen Nachteilsausgleich zu begegnenden Beeinträchtigung von Leistungen führt, die allein dem Bereich der Darstellung des Wissens in der Prüfung zuzuordnen sind, ist bei einer Hochschulprüfung anhand des Berufsbildes zu beurteilen, dessen Zugang das Studium eröffnen soll (hier: Wirtschaftsinformatiker).

gesamtes Urteil lesen

OVG Lüneburg 2. Senat, Beschluss vom 21.09.2018, 2 LA 1750/17, ECLI:DE:OVGNI:2018:0921.2LA1750.17.00, (ID 3141)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1334/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1334.16.00, (ID 3139)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1335/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1335.16.00, (ID 3140)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1326/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1326.16.00, (ID 3142)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1327/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1327.16.00, (ID 3143)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1330/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1330.16.00, (ID 3144)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 25.05.2018, 3 Sa 1336/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0525.3Sa1336.16.00, (ID 3145)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 04.05.2018, 3 Sa 1291/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0504.3Sa1291.16.00, (ID 3123)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 04.05.2018, 3 Sa 1292/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0504.3Sa1292.16.00, (ID 3124)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 04.05.2018, 3 Sa 1293/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0504.3Sa1293.16.00, (ID 3125)
Besitzstand hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 3. Kammer, Urteil vom 04.05.2018, 3 Sa 1320/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0504.3Sa1320.16.00, (ID 3126)
Ablösung einer Betriebsvereinbarung

Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach einem Betriebsübergang beim Erwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung, Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang.

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 4. Kammer, Urteil vom 01.02.2018, 4 Sa 1315/16 B, (ID 3065)
Ablösung einer Betriebsvereinbarung

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 01.02.2018, 4 Sa 1315/16 B, das vollständig dokumentiert ist.

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 4. Kammer, Urteil vom 01.02.2018, 4 Sa 1342/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0201.4Sa1342.16.00, (ID 3075)
Ablösung einer Betriebsvereinbarung

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 01.02.2018, 4 Sa 1315/16 B, das vollständig dokumentiert ist.

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 4. Kammer, Urteil vom 01.02.2018, 4 Sa 1339/16 B, ECLI:DE:LAGNI:2018:0201.4Sa1339.16.00, (ID 3082)
Beginn der zweimonatigen Ausschlussfrist des § 15 Abs 4 AGG in Fällen altersdiskriminierender Besoldung; Geltung des § 15 Abs 4 AGG für Erfüllungsansprüche



gesamtes Urteil lesen

OVG Lüneburg 5. Senat, Beschluss vom 04.07.2017, 5 LA 194/15, (ID 2985)
Tarifliche Eingruppierung eines Bausachverständigen

Gewährt der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nach einer Prüfungsdauer von zwei Jahren einer Gruppe von Bausachverständigen eine übertarifliche Leistung, so ist er nach dem allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet, auch anderen Bausachverständigen diese Leistung zu gewähren.

Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Arbeitgeber immer nur tarifliche Leistungen gewähren will gibt es nicht (mehr).

gesamtes Urteil lesen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen 5. Kammer, Urteil vom 16.03.2017, 5 Sa 693/16 E, (ID 2975)