Kündigung

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist die einseitige Erklärung von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, das bestehende Arbeitsverhältnis per sofort beenden zu wollen. Die fristlose Kündigung ist die häufigste Form der außerordentlichen Kündigung und gilt als "letztes Mittel". Sie hat immer schriftlich zu erfolgen und wird ab dem Moment der Zustellung an den Empfänger wirksam. In den meisten Fällen muss dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorangehen. Bei Straftaten seitens des Gekündigten ist eine Abmahnung dagegen nicht notwendig. Nach der Zustellung der fristlosen Kündigung hat der Empfänger eine 3-wöchige Frist, um gerichtlich gegen diese vorzugehen. Das gilt auch, wenn kein Kündigungsschutz, wie beispielsweise in Kleinbetrieben, besteht.

Gründe für eine fristlose Kündigung


Eine fristlose Kündigung bedarf immer eines wichtigen Grundes. Dieser ist dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, die es dem Arbeitgeber unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zur üblichen Kündigungsfristen fortzusetzen. Ob ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt muss immer von Fall zu Fall entschieden werden. Gründe für eine fristlose Kündigung können beispielsweise Leistungsverweigerung, Störungen im Vertrauensbereich durch Diebstahl, Veruntreuung oder Beleidigungen oder Verstöße gegen die Betriebsordnung sein.

Was tun bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber?


Wird eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen und vom Arbeitnehmer als ungerechtfertigt angesehen, sollte dieser schnellstmöglich rechtlichen Rat einholen und evtl. eine Kündigungsschutzklage anstreben. Diese muss jedoch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Erklärt das Arbeitsgericht die Kündigung im Zuge der Kündigungsschutzklage für unwirksam, so gilt das Arbeitsverhältnis als ununterbrochen fortbestehend. In diesen Fällen kann für die bis dahin verstrichene Zeit das Gehalt oder Teile davon beansprucht werden. Will der Arbeitnehmer im Anschluss das Arbeitsverhältnis nicht zwingend fortführen kann ein Vergleich ausgehandelt werden, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.

Auswirkungen einer fristlosen Kündigung auf das Arbeitslosengeld

In vielen Fällen tritt mit einer fristlosen Kündigung eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld in Kraft. Die Bundesagentur für Arbeit prüft für eine solche Entscheidung von sich aus die Wirksamkeit der ausgesprochenen fristlosen Kündigung. Gibt es Anhaltspunkte für eine nicht wirksame Kündigung, sollte der Arbeitgeber bereits sehr früh bei der Bundesagentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die drohende Sperrzeit nicht verhängt wird oder eine bereits verhängte ausgesetzt wird. Wird eine Sperrzeit zu Unrecht verhängt, dann sollte hiergegen in jedem Fall vorgegangen werden.

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